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Verfahrenslotse nach § 10a und 10b SGB VIII
Leistungsbeschreibung
Die Verfahrenslotsen haben gem. § 10 b SGB VIII zwei Kernaufgabengebiete:1. Beratung und Begleitung junger Menschen mit einer Behinderung oder (drohenden) Behinderung und deren Erziehungsberechtigten. Dabei unterstützen sie die Menschen von der Antragstellung bis zum Abschluss der Leistungsgewährung.
2. Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen.
Wer kann das Angebot wahrnehmen?
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an junge Menschen von Geburt bis zunächst zur Volljährigkeit. Im Rahmen der Volljährigkeit in der Regel bis zum 21. Lebensjahr und nur in begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Des Weiteren beraten die Verfahrenslotsen auch Eltern, Pflegeeltern und gesetzliche VertreterInnen der jungen Menschen. Es reicht aus, wenn der Verdacht auf eine Beeinträchtigung besteht, um die Unterstützung der Verfahrenslotsen in Anspruch zu nehmen. Eine gesicherte Diagnose ist zunächst nicht erforderlich.
Verfahrenslotsen bieten kostenfreie, freiwillige und unabhängige Unterstützung an.Wie können Sie mit den Verfahrenslotsen in Kontakt treten?
Wünschen Sie eine Beratung durch die Verfahrenslotsen, melden Sie sich am besten telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen. Dann stimmen wir das weitere Vorgehen zusammen ab. Wir bieten Ihnen gerne eine telefonische Beratung an oder treffen Sie auch gerne persönlich vor Ort in der Kreisverwaltung, in einem unserer Sozialraumbüros (Grünstadt, Haßloch, Lambrecht) oder bei Ihnen zu Hause.