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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser verantwortet werden, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sein müssen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimBaubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen Frau van der Hoofd Bad Dürkheim Frau Becker DÜW-Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach, Ungstein Frau Wolf Battenberg Frau van der Hoofd Bissersheim Frau van der Hoofd Bobenheim Herr Luffy Bockenheim Frau van der Hoofd Carlsberg Herr Luffy Dackenheim Herr Luffy Deidesheim Frau Hoffmann Dirmstein Frau van der Hoofd Ebertsheim Frau van der Hoofd Ellerstadt Frau Hoffmann Elmstein Herr Luffy Erpolzheim Herr Luffy Esthal Herr Luffy Forst Frau Hoffmann Frankeneck Herr Luffy Freinsheim Herr Luffy Friedelsheim Frau Hoffmann Gerolsheim Frau van der Hoofd Gönnheim Frau Hoffmann Großkarlbach Frau van der Hoofd Grünstadt Frau van der Hoofd/Frau Becker Asselheim, Sausenheim Frau Wolf Haßloch Frau Wolf Herxheim Herr Luffy Hettenleidelheim Herr Luffy Kallstadt Herr Luffy Kindenheim Frau van der Hoofd Kirchheim Frau van der Hoofd Kleinkarlbach Frau van der Hoofd Lambrecht Herr Luffy Laumersheim Frau van der Hoofd Lindenberg Herr Luffy Meckenheim Frau Hoffmann Mertesheim Frau van der Hoofd Neidenfels Herr Luffy Neuleiningen Frau van der Hoofd Niederkirchen Frau Hoffmann Obersülzen Frau van der Hoofd Obrigheim Frau van der Hoofd Quirnheim Frau van der Hoofd Ruppertsberg Frau Hoffmann Tiefenthal Frau van der Hoofd Wachenheim Frau Hoffmann Wattenheim Herr Luffy Weidenthal Herr Luffy Weisenheim am Berg Herr Luffy Weisenheim am Sand Herr Luffy Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
- Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (PDF)
Antrag
- Bauantrag (PDF)
Antrag auf Baugenehmigung
- Bauantrag Werbeanlage (PDF)
Antrag
- Baubeschreibung Anlagen Heizöl (PDF)
- Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas (PDF)
Formular
- Baubeschreibung Feuerungsanlagen (PDF)
Formular
- Baubeschreibung Gebäude (PDF)
Formular
- Bauleitererklärung
- Betriebsbeschreibung (PDF)
Formular
- Erklärung Bauausführung (PDF)
Erklärung
- Erklärung Photovoltaikanlagen
- Erklärung Schallschutznachweis (PDF)
Erklärung
- Erklärung Standsicherheitsnachweis (PDF)
Erklärung
- Erklärung Wärmeschutznachweis (PDF)
Erklärung
- Fachunternehmerbescheinigung (PDF)
- PV-ready
- Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien
- Vordrucke Baurecht
- Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (PDF)
Typisierung
4Status Bibliothekseintrag
1Status Katalogeintrag
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An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).