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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).
Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimBaubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen Frau van der Hoofd Bad Dürkheim Frau Becker DÜW-Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach, Ungstein Frau Wolf Battenberg Frau van der Hoofd Bissersheim Frau van der Hoofd Bobenheim Herr Luffy Bockenheim Frau van der Hoofd Carlsberg Herr Luffy Dackenheim Herr Luffy Deidesheim Frau Hoffmann Dirmstein Frau van der Hoofd Ebertsheim Frau van der Hoofd Ellerstadt Frau Hoffmann Elmstein Herr Luffy Erpolzheim Herr Luffy Esthal Herr Luffy Forst Frau Hoffmann Frankeneck Herr Luffy Freinsheim Herr Luffy Friedelsheim Frau Hoffmann Gerolsheim Frau van der Hoofd Gönnheim Frau Hoffmann Großkarlbach Frau van der Hoofd Grünstadt Frau van der Hoofd/Frau Becker Asselheim, Sausenheim Frau Wolf Haßloch Frau Wolf Herxheim Herr Luffy Hettenleidelheim Herr Luffy Kallstadt Herr Luffy Kindenheim Frau van der Hoofd Kirchheim Frau van der Hoofd Kleinkarlbach Frau van der Hoofd Lambrecht Herr Luffy Laumersheim Frau van der Hoofd Lindenberg Herr Luffy Meckenheim Frau Hoffmann Mertesheim Frau van der Hoofd Neidenfels Herr Luffy Neuleiningen Frau van der Hoofd Niederkirchen Frau Hoffmann Obersülzen Frau van der Hoofd Obrigheim Frau van der Hoofd Quirnheim Frau van der Hoofd Ruppertsberg Frau Hoffmann Tiefenthal Frau van der Hoofd Wachenheim Frau Hoffmann Wattenheim Herr Luffy Weidenthal Herr Luffy Weisenheim am Berg Herr Luffy Weisenheim am Sand Herr Luffy Verfahrensablauf
Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Typisierung
4Status Bibliothekseintrag
2Status Katalogeintrag
2
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An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).