Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).

    Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenFrau van der Hoofd
    Bad DürkheimFrau Becker
    DÜW-Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach, UngsteinFrau Wolf
    BattenbergFrau van der Hoofd
    BissersheimFrau van der Hoofd
    BobenheimHerr Luffy
    BockenheimFrau van der Hoofd
    CarlsbergHerr Luffy
    DackenheimHerr Luffy
    DeidesheimFrau Hoffmann
    DirmsteinFrau van der Hoofd
    EbertsheimFrau van der Hoofd
    EllerstadtFrau Hoffmann
    ElmsteinHerr Luffy
    ErpolzheimHerr Luffy
    EsthalHerr Luffy
    ForstFrau Hoffmann
    FrankeneckHerr Luffy
    FreinsheimHerr Luffy
    FriedelsheimFrau Hoffmann
    GerolsheimFrau van der Hoofd
    GönnheimFrau Hoffmann
    GroßkarlbachFrau van der Hoofd
    GrünstadtFrau van der Hoofd/Frau Becker
    Asselheim, SausenheimFrau Wolf
    HaßlochFrau Wolf
    HerxheimHerr Luffy
    HettenleidelheimHerr Luffy
    KallstadtHerr Luffy
    KindenheimFrau van der Hoofd
    KirchheimFrau van der Hoofd
    KleinkarlbachFrau van der Hoofd
    LambrechtHerr Luffy
    LaumersheimFrau van der Hoofd
    LindenbergHerr Luffy
    MeckenheimFrau Hoffmann
    MertesheimFrau van der Hoofd
    NeidenfelsHerr Luffy
    NeuleiningenFrau van der Hoofd
    NiederkirchenFrau Hoffmann
    ObersülzenFrau van der Hoofd
    ObrigheimFrau van der Hoofd
    QuirnheimFrau van der Hoofd
    RuppertsbergFrau Hoffmann
    TiefenthalFrau van der Hoofd
    WachenheimFrau Hoffmann
    WattenheimHerr Luffy
    WeidenthalHerr Luffy
    Weisenheim am BergHerr Luffy 
    Weisenheim am SandHerr Luffy
  • Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

  • Typisierung

    4
  • Status Bibliothekseintrag

    2
  • Status Katalogeintrag

    2

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

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Zuständige Mitarbeitende