Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

KVHS bietet Online-Veranstaltungen zur Schöffenwahl

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 neu gewählt. Wissenswertes rund um das Amt und die Wahl selbst bietet die Kreis-Volkshochschule bei zwei kostenlosen Online-Infoveranstaltungen im März. Die Termine sind am Dienstag, 14. März, von 19 bis 21 Uhr und Freitag, 17. März, von 15 bis 17 Uhr. Eine Anmeldung ist nötig bei der KVHS, Telefon 06322/961-2403, oder online unter www.kvhs-duew.de.

Bürgerinnen und Bürger von 25 bis 69 Jahren können sich bei der Verwaltung ihrer Wohngemeinde für das allgemeine Schöffenamt oder beim zuständigen Jugendamt  als Jugendschöffin oder -schöffe (gegebenenfalls beim Landkreis) bewerben. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Das Schöffenamt ist ein wichtiges Element der Teilhabe der Zivilgesellschaft an der Dritten Staatsgewalt. Das Grundgesetz öffnet jedem deutschen Staatsangehörigen in gleicher Weise den Zugang zu den öffentlichen (Ehren-)Ämtern – nach Eignung, Leistung und Befähigung.

Bedingungen für das Amt

Welche Bedingungen Bewerberinnen und Bewerber für das Amt mitbringen müssen, welche Einflussmöglichkeiten sie im Gericht haben, aber auch die Belastungen durch das Amt – zum Beispiel bei der Vereinbarung mit dem Arbeitsplatz – erläutert Hasso Lieber, ehemaliger Richter und Staatssekretär für Justiz.

Die Veranstaltungen werden über die Videokonferenz-Plattform Zoom angeboten und sind gebührenfrei. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer den Link zur Veranstaltung.