Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Infoabend zur Reform des Betreuungsrechts

Zu Beginn des Jahres trat eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft, die auf unterschiedlichste Weise alle Akteure im Betreuungswesen betrifft. Kernziel der Reform ist eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts rechtlich betreuter Personen im Sinne einer Anpassung an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung soll strenger geprüft und damit Betreuungen vermieden werden.

Auswirkungen auf die Praxis

Die grundlegenden Ideen der Reform und deren Auswirkung auf die Praxis soll ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Interessierten an einem Infoabend am Donnerstag, 26. Januar, ab 18 Uhr im Ratssaal in der Kreisverwaltung Bad Dürkheim dargestellt werden. Initiatoren sind die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde im „Netzwerk Betreuung“ des Landkreis Bad Dürkheim.

Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an ruediger.dietl@kreis-bad-duerkheim.de oder unter der Telefonnummer 06322/961 9300. Weitere Informationen zur Reform gibt es auch online beim Bundesjustizministerium: https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/BetreuungsR-Reform/BetreuungsR-Reform_node.html