Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Kfz-Online-Zulassung vorübergehend nicht möglich

Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 voraussichtlich erst ab Mitte/Ende Februar 2024 freigeschaltet werden.

Darüber hinaus können die bisherigen Funktionen der Online-Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3)  ab 1. Februar 2024 ebenfalls aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist bedauerlich. Die Zulassungsbehörde des Landkreises hat auf diese Maßnahmen allerdings keinen Einfluss. Diese Maßnahmen sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.