Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Im Landkreis Bad Dürkheim wird der Sperrmüll auf Abruf eingesammelt. Pro Haushalt kann zwei Mal im Jahr die Abholung von Sperrmüll und Altholz beauftragt werden. Abgeholt werden pro Haushalt maximal drei Kubikmeter. Eine komplette Hausentrümpelung kann nicht durch die Sperrmüllsammlung erfolgen. 

    Definition Sperrmüll

    Sperrmüll aus privaten Haushaltungen sind Einrichtungsgegenstände einer Wohnung, die Sie bei einem (theoretischen) Umzug mitnehmen würden und die wegen ihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in einen Restmüllbehälter passen bzw. diesen beschädigen oder dessen Entleerung erschweren könnten.

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Möbel, Camping- und Gartenmöbel (Kunststoff), Truhen, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Regale, Leitern, Teppiche, Kinderwagen, Koffer (ohne Inhalt), Gardinenstangen, große Federbetten, Sportgeräte wie Skier, Surfbrett etc.

    Was gehört nicht zum Sperrmüll? 

    Autowracks, Kfz-Zubehörteile wie Autoreifen, Autobatterien und Kotflügel, Motorräder; Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten wie Türen, Fenster, Rohre, Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter, Elektro- und Elektronikgeräte; Fahrräder, Dreiräder und Roller; Bügelbretter, Camping- und Gartenmöbel (Holz/Metall); Verpackungsmaterialien; Gartenabfälle; Schadstoffe; Teppichböden, Altkleider; Decken; Geschirr; Leuchten sowie in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile oder Restmüll außerdem Gegenstände, die länger als 2,20m sind.

    Gegenstände aus Metall und Elektrogeräte können zur separaten Schrott- / E-Schrott-Sammlung auf Abruf angemeldet werden.

    Bereitstellung des Sperrmülls

    Der angemeldete Sperrmüll ist zum vorgegebenen Termin bis 6:00 Uhr bereitzustellen. Damit gewährleisten Sie, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht verschmutzt oder die allgemeine Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und ein zügiges Verladen möglich ist.

    Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll aus Holz separat auf. Die Abfuhr erfolgt durch zwei Fahrzeuge in zeitlichem Abstand, von denen eines nur Holz mitnimmt, deshalb kann es vorkommen, dass zunächst nur ein Teil Ihres Sperrmülls mitgenommen wurde.

    Bitte beachten Sie:

    Nur der angemeldete Sperrmüll wird mitgenommen! Teile, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden nicht entsorgt. Sperrmüll aus Holz und Restsperrmüll sind separat voneinander bereitzustellen. Andere Haushalte dürfen unangemeldet keinen Sperrmüll hinzustellen.

    Sperrmüll beauftragen

    Sie können Ihren Auftrag persönlich, schriftlich, per Mail, Fax und telefonisch bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen (siehe Gebührenbescheid) erteilen. Der Abfuhrtermin wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Für die Tourenplanung wird um eine ungefähre Mengenangabe bzw. Benennung der abzuholenden Gegenstände gebeten. Die Sperrmüllanmeldung von Mietern wird ebenfalls akzeptiert. In großen Wohnanlagen werden mit den Hausverwaltungen oder Eigentümern gemeinsame Sammeltermine vereinbart. Hier sollten die Mieter bei Ihrer Hausverwaltung oder Eigentümern nachfragen.

    Anmeldeformular Sperrmüllabholung

    Ansprechpartner*innen im Kundenservice


    TIPP:
    Denken Sie beim Herausstellen Ihres Sperrmülls auch an die Gesundheit der Mülllader. Spiegel und Gegenstände aus Glas dürfen wegen der Verletzungsgefahr deshalb nicht zum Sperrmüll
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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende