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Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimDie Übernahme der Fahrkosten für die Schülerbeförderung ist in § 69 Schulgesetz, § 33 Privatschulgesetz sowie der Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Schülerbeförderung und den Richtlinien des Landkreises Bad Dürkheim geregelt.
Grundvoraussetzungen:
- Überschreitung der Kilometergrenze zwischen Wohnung und Schule (Fußweg):
- 2 Kilometer Grenze (1. – 4. Klasse)
- 4 Kilometer Grenze (ab 5. Klasse)
oder
- der Schulweg besonders gefährlich ist (dies bedarf einer gesonderten Prüfung)
und
- die Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene zuständige Schule besuchen und ihren Wohnsitz in Rheinland Pfalz haben
dann
- kann ein Antrag auf Übernahme von Fahrkosten über die Schule gestellt werden.
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann erst ab Antragstellung gewährt werden. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Grundschulen / Förderschulen / Realschule plus, Integrierte Gesamtschulen und Gymnasien 5. - 10. KlasseSollten die Grundvoraussetzungen erfüllt sein, wird nach Antragseingang über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim die preisgünstigste Schülerfahrkarte kostenfrei zur Verfügung gestellt..
Rückgabe der Schülerjahresfahrkarte bei Wohnortwechsel, Schulwechsel sowie Beendigung des SchulbesuchesBei einem Wohnortwechsel oder Schulwechsel sowie bei Beendigung des Schulbesuches ist dies unverzüglich der Kreisverwaltung Bad Dürkheim mitzuteilen und die von der Kreisverwaltung bzw. Schule oder Verkehrsunternehmen erhaltene preisgünstigste Schülerfahrkarte an die Kreisverwaltung zurück zu geben.
Verlust der preisgünstigsten SchülerfahrkarteFür verlorengegangene Schülerfahrkarten kann die Kreisverwaltung Bad Dürkheim grundsätzlich keinen Ersatz gewähren. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein Ersatzticket bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen zu beantragen.
Bestellscheine sind bei einem in den Verkehrsverbund Rhein- Neckar einbezogenen Verkehrsunternehmen erhältlich: www.vrn.de
Anträge Landkreis Bad Dürkheim:
- Überschreitung der Kilometergrenze zwischen Wohnung und Schule (Fußweg):
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim- Satzung des Landkreises über die Schülerbeförderung 07/2023
- Richtlininen des Landkreises über die Schülerbeförderung 12/2013