Gleichstellungsbeauftragte (Allgemeine Informationen)

  • Leistungsbeschreibung

    Warum gibt es Gleichstellungsbeauftragte?

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

    Seit dem 12.6.1994 ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch in der Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz (§ 2 Abs. 9 Landkreisordnung und § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung) als Aufgabe der Landkreise und der Gemeinden festgeschrieben. Landkreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen.

    Im Landkreis Bad Dürkheim gibt es bereits seit 1987 eine Gleichstellungsstelle, seit 1991 hauptamtlich besetzt.

    Bei fast allen Verbandsgemeinden und Städten im Landkreis gibt es ebenfalls Gleichstellungsbeauftragte, meist ehren- bzw. nebenamtlich. Eine Übersicht findet sich auf der Seite "Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen".

    Was macht eine Gleichstellungsbeauftragte beim Landkreis? 

    • Sie ist Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten der Gleichstellung von Frauen und Männern.
    • Sie wirkt mit bei der Erarbeitung und Durchführung von Programmen und Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen auf Kreisebene.
    • Sie leistet Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit in bezug auf frauenspezifische Themen.
    • Sie bietet Ratsuchenden Unterstüzung und Hilfestellung an in Kooperation mit anderen Stellen und Einrichtungen.
    • Sie arbeitet zusammen mit anderen Organisationen wie Frauenbeirat, Frauengruppen, Initiativen und Verbänden im Kreis und darüber hinaus
  • Was sollte ich noch wissen?

    weitere Informationen erhalten Sie hier:

    Die Gleichstellungsbeauftragte stellt sich vor


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