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Elterngeld beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Spezielle Hinweise für Kreis Bad DürkheimAlle Hinweise gelten für Geburten ab dem 01.04.2025:
Elterngeld wird bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000,00 € gezahlt. Dies gilt für Paare wie auch für Alleinerziehende.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer oder Selbständige, welche ihre Arbeitszeit auf max. 32 Wochenstunden reduzieren. Eine Anspruchsberechtigung besteht auch, wenn vor der Geburt kein Einkommen bestand. Adoptiveltern sind ebenfalls anspruchsberechtigt (nur nicht für Pflegekinder). Eltern ohne die deutsche Staatsangehörigkeit können ebenfalls Elterngeld erhalten. Hierbei sind unter anderem die Staatsangehörigkeit und die Aufenthaltserlaubnis von Bedeutung.
Auszubildende sind von der Arbeitszeitbeschränkung von 32 Wochenstunden ausgenommen.
Folgende Elterngeldmodelle gibt es:
Basis-Elterngeld:
Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss dieses für mindestens zwei Monate bezogen werden. Der maximale Anspruchszeitraum beträgt für ein Elternteil 12 Monate, für Elternpaare in der Regel 14 Monate. Zu beachten ist, dass nur in einem Monat beide Eltern gleichzeitig Elterngeld erhalten können. Dieser Monat muss innerhalb der ersten 12 Elterngeldmonate liegen. Alleinerziehende können 14 Monate allein Elterngeld beziehen.
Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran
Elterngeld-Plus:
Elterngeld-Plus verlängert den zeitlichen Rahmen, da anstelle eines Basismonats zwei Elterngeld-Plus-Monate bezogen werden. Zur Auszahlung kommt monatlich maximal die Hälfte des Basis-Elterngelds.
Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran
Partnerschaftsmonate:
Wenn beide Elternteile zwei bis vier Monate zwischen 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie bis zu vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.
Mehrlingsgeburten:
Bei Mehrlingen erhöht sich das Basis-Elterngeld um 300,00 € und beim Elterngeld-Plus um 150,00 € je Mehrlingskind.
Antragsstellung:
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und kann aktuell im Kreis Bad Dürkheim nicht online übermittelt werden. Dieser kann frühestens ab Geburt, maximal 3 Monate, bewilligt werden.
Eine Vorabberechnung ist leider nicht möglich. Hierzu können Sie jedoch den Elterngeldrechner nutzen, welcher auf der Seite des Familienportals zu finden ist.
Den Antrag mit den Anlagen und weiteren Informationen finden Sie hier:
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeld-digital
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.