Elterngeld beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Geburten ab 01.09.2021:

    Für Kinder, die ab 01.07.2015 geboren sind, bestehen zwei Möglichkeiten:

    Basis-Elterngeld:

    Anspruch für beide Elternteile von insgesamt 14 Lebensmonaten ab Geburt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, muss ein Elternteil mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen, um einen Anspruch zu haben. Beantragt nur ein Elternteil das Elterngeld, sind höchstens 12 Lebensmonate Beantragung möglich (bei Alleinerziehenden gelten andere Voraussetzungen).

    Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate.

    Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Auszubildende, Studierende, Adoptiveltern und erwerbslose Elternteile.

    Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

    Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran.


     Elterngeld Plus:

    Aus einem Elterngeld(basis)monat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate.

    Eine Kombination zwischen Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus ist möglich, jedoch müssen Monate nach der Geburt für die Dauer der Mutterschutzfrist, in denen Mutterschaftsgeldleistungen, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder Dienstbezüge (Beamtinnen) gezahlt werden, ausschließlich als Basismonate beantragt werden.


     Höhe des Elterngeld Plus:

    Elterngeld Plus ersetzt, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Netto-Einkommen zwischen 65 und 67%. Mindestbetrag ist 150,-- Euro, Höchstbetrag 900,- Euro.

    Die Höhe des Elterngeld-Plus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt.

    Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Auszubildende, Studierende, Adoptiveltern und erwerbslose Elternteile.

    Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

    Leistungen wie Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss oder Dienstbezüge (bei Beamten) werden dem Elterngeld angerechnet, für diese Zeiten wird kein Elterngeld gezahlt, die Elterngeldzahlung schließt sich daran.

    Partnerschaftsbonusmonate:
     Wenn beide Elternteile 2 bis 4 Monate zwischen 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.

    Mehrlingsgeburten:
     Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag von 300,-- Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Diese Regelung gilt für Geburten ab 01.01.2015.


    Antragstellung:

    Nach der Geburt erhalten Sie einen Elterngeldantrag im Krankenhaus.

    Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Bewilligung kann maximal 3 Monate rückwirkend (jedoch frühestens ab Geburt) erfolgen.


     Einzureichende Unterlagen:

    • Elterngeldantrag *
    • Erklärung zum Einkommen*
    • Geburtsurkunde des Kindes *
    • Steuerbescheid von beiden Elternteilen aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes *
    • 12 Verdienstnachweise vor Geburt (bei berufstätigen Müttern vor Mutterschutzfrist) des Kindes
    • Elternzeitbescheinigung des Arbeitgebers
    • Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld
    • Verdienstnachweis aus der Mutterschutzfrist über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Die mit * gekennzeichneten Unterlagen müssen immer eingereicht werden, die anderen nur von Arbeitnehmern/Innen. Selbständige müssen immer den Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes einreichen.
     
     
     Antragsformulare und weitere Informationen sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen abrufbar: 
     
     www.mifkjf.rlp.de
     www.Elterngeld-plus.de 
     www.Familienportal.de


    Seit dem 08.07.2019 können Mütter und Väter aus Rheinland-Pfalz den Antragsassistenten nutzen!

    ElterngeldDigital ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.elterngeld-digital.de erreichbar. 

    Für Fragen zur Nutzung des Antragsassistenten wurde vom BMFSFJ das "Servicetelefon ElterngeldDigital" eingerichtet, das montags bis donnerstags jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr unter 030 / 34047010 erreichbar ist.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
    • Einkommensnachweise
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.