Pflegekinder

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Großteil aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz wächst zuhause auf und wird von den Eltern liebevoll erzogen, begleitet und unterstützt. Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie gesund aufwachsen zu sehen, ist für Eltern wichtiges Anliegen und ein großer Wunsch.

    Es kann im Leben jedoch Situationen geben, in denen Eltern aufgrund eigener Belastung, durch seelische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können.

    In diesen Fällen, gibt es neben der Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auch die Möglichkeit, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen.

    Es gibt unterschiedliche Formen von Pflegestellen:

    • Vollzeitpflege (auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis)
    • Kurzzeitpflege (auf einen kürzeren Zeitraum angelegtes Pflegeverhältnis),
    • Sonderpflege (Pflegeverhältnis für Kinder mit besonderem Förderbedarf)
    • Bereitschaftspflege (Kurzfristige Aufnahme in Pflegeverhältnis aufgrund akuter Not- oder Krisenfälle)
    • Verwandschaftspflege (Pflegeverhältnis innerhalb der Familie, z.B. Großeltern, Onkel, Tanten etc.)
    • Gastfamilien (häufig genutzt für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen / Ausländer).

    Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die Mitarbeiterinnen vom Adoptions- und Pflegekinderdienst beim Kreisjugendamt Bad Dürkheim vermitteln für Kinder, die aus verschiedensten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können, „Ersatzfamilien".

    • Bei einer Adoption finden Kinder für immer eine andere Familie.
    • Pflegekinder leben entweder vorübergehend oder auf Dauer bei Pflegeeltern, während Tagespflegekinder nur für einen Teil des Tages betreut werden.



    Wir suchen
    "Eltern für Kinder", d.h. Familien oder Ehepaare, in Einzelfällen auch alleinstehende Personen, die bereit und in der Lage sind, ein Kind dauernd oder nur vorübergehend bei sich aufzunehmen.

    Wir wollen
    Kindern helfen, die aus unterschiedlichen Gründen ständig oder zeitweise nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können und eine "Ersatzfamilie" benötigen.

    Wir vermitteln Kinder in

    • Vollzeitpflege
    • Wochenpflege (z.B. Kinder von Schichtarbeitern) 
    • Kurzzeitpflege (z.B. in Notsituationen, Kur-, Krankenhausaufenthalt der Mutter/Eltern)

    Wir beraten und informieren 

    • Bewerber, die gern ein Kind in Pflege nehmen möchten
    • Eltern, die eine Pflegefamilie für ihr Kind suchen 
    • Pflegekinder und Pflegeeltern

     Wir benötigen Pflegepersonen für Kinder 

    • aller Altersstufen (viele gehen bereits in die Schule)
    • mit seelischen Problemen 
    • mit Verhaltensauffälligkeiten 
    • die lernbehindert, geistig- und/oder körperbehindert sind 
    • die noch Geschwister haben, von denen sie möglichst nicht getrennt werden sollen 
    • die meist noch Kontakte zu ihren Eltern oder anderen Verwandten haben 
    • die keine Adoptivkinder sind, sondern meist „Kinder auf Zeit"

     Unsere Erwartungen an Pflegepersonen 

    • Soziale Einstellung und guter Wille sind wichtig, genügen aber allein nicht
    • Pflegepersonen benötigen Einfühlungsvermögen, Geduld, Belastbarkeit, Verständnis, Offenheit und selbstkritisches Verhalten 
    • Alle Familienmitglieder müssen mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstande sein 
    • Pflegepersonen sollen die bisherige Entwicklung des Kindes und seine Beziehung zur Herkunftsfamilie tolerieren 
    • Der Altersunterschied zwischen Pflegepersonen und Kind soll einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen 
    • Die wirtschaftlichen Verhältnisse sollen geordnet, der Lebensunterhalt der Familie gesichert sein 
    • Die Wohnung soll groß genug sein, das Kind muss Platz, nicht unbedingt ein eigenes Zimmer haben 
    • Im Interesse aller Beteiligten ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wichtig

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage