Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Höhere Förderung für Jugendfreizeiten, Tagesveranstaltungen und Ferienbetreuung 

Der Landkreis Bad Dürkheim erhöht die Förderung der außerschulischen Jugendbildung und Jugendverbände. Vereine und Organisationen wie der Kreisjugendring, Jugendfeuerwehren oder Jugend-Rot-Kreuz, Pfadfinder und Sportvereine können deutlich höhere Zuschüsse als bisher für Veranstaltungen beantragen. Das Jugendamt hat dafür unter Beteiligung des Kreisjugendrings neue Richtlinien ausgearbeitet, die seit Kurzem in Kraft sind.  „In Zeiten von Corona haben wir alle gesehen, wie sehr das soziale Miteinander gefehlt hat und wie wichtig vor allem für Kinder und Jugendliche das gemeinsame Erleben in der Freizeit ist. Wir wollen mit der erhöhten Förderung gerade auch nach der Pandemie Vereinen und Verbänden in ihrer Jugendarbeit unter die Arme greifen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan.

Gefördert werden Maßnahmen zur sozialen oder politischen Bildung, die Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, internationale Begegnungen, Ferienbetreuung, die Anschaffung von Gruppenmaterial und der Unterhalt von Jugendräumen. Voraussetzung für eine Förderung ist weiterhin, dass Vereine und Verbände der Rahmenvereinbarung nach Paragraph 72a beigetreten sind. Dadurch erklären sie sich bereit, nur Jugendgruppenleitern mit erweitertem Führungszeugnis die Leitung von Freizeiten und Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen zu übertragen.

"Hohe Qualität der Betreuung sicherstellen"

„Damit unterstützen wir die Jugendarbeit im Landkreis und haben gleichzeitig die Möglichkeit, eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen. Denn die Rahmenvereinbarung sorgt für höhere einzuhaltende Standards in der Jugendbetreuung“, erklärt Alexander Kirchmer, Leiter des Jugendamts des Landkreises. „Wenn bei von uns geförderten Veranstaltungen jemand alleine mit Kindern und Jugendlichen arbeitet oder bei Übernachtungen dabei ist, gibt es dadurch die Sicherheit, dass derjenige überprüft wurde“, führt Kirchmer weiter aus. Zugleich hofft man im Jugendamt, dass durch die verbesserten Fördermöglichkeiten mehr Vereine und Verbände der Rahmenvereinbarung beitreten.

Denn nur, wer die Beitrittserklärung eingereicht hat, kann Zuschüsse beantragen. Die Beitrittserklärung ist auf der Website des Landkreises unter www.kreis-bad-duerkheim.de/buergerservice-1/leistungen/RLP:entry:218247/aufruf-zum-beitritt-zur-rahmenvereinbarung-72a-sgb-viii/ zu finden. Dort stehen auch die Formulare bereit, um die Zuschüsse oder das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen. Letzteres ist für Vereine übrigens kostenlos. „Wir wollen damit an einem Ort so viele Serviceleistungen wie möglich gebündelt zur Verfügung stellen und es den Vereinen so einfach wie möglich machen“, erklärt Nadine Ladach, im Jugendamt im Bereich Jugendarbeit/Jugendbildung tätig. Für manche Kinder und Jugendliche kann ein doppelter Zuschuss gewährt werden, unter anderem wenn eine Beeinträchtigung oder Arbeitslosigkeit (bei Jugendlichen) vorliegt. Dann sind die entsprechenden Nachweise nötig.

"Ehrenamtliches Engagement von Jugendlichen unterstützen"

Im Normalfall gibt es bei Fahrten und Freizeiten ab sofort pro Person und Tag künftig drei statt bislang einen Euro. Bei Jugendleiterlehrgängen steigt die Förderung von zwei auf fünf Euro pro Tag. „Wir wollen ehrenamtliches Engagement von Jugendlichen unterstützen, wenn sie eine Gruppe leiten möchten. Mit der erhöhten Förderung werden die Lehrgänge für die Jugendlichen beziehungsweise für die Verbände deutlich günstiger“, betont Ladach.

Der Zeitpunkt, wann ein Antrag auf Förderung gestellt werden muss, ist unterschiedlich. Normalerweise geschieht das nach der Veranstaltung. Dann muss dem Antrag eine unterschriebene Teilnehmerliste beigelegt werden. Manchmal ist auch ein Programm nötig. Bei Veranstaltungen zur sozialpolitischen Bildung – hier wurden die Fördersätze von 1,25 oder 2,55 Euro pro Tag und Kind auf drei oder fünf Euro erhöht –  ist die Förderung teils mit weiteren Bedingungen verknüpft. Soll die Reise ins Ausland gehen, muss beispielsweise dargelegt werden, inwieweit das Programm mit dem Ort, zu dem man fährt, in Zusammenhang steht. Zudem ist ein Programm inklusive Themen- und Stundenanzahlangabe beizufügen. Solche Fahrten müssen zudem sechs Wochen vor Abreise beantragt und inhaltlich abgestimmt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Seminarprogramm.

Ferienbetreuung von Montag bis Freitag

Eine größere Änderung gibt es bei der früheren Ortsranderholung, für die es drei Euro pro Tag und Kind gab. Umbenannt in Ferienbetreuungsmaßnahmen sind es jetzt fünf Euro, allerdings nur für den Zeitraum von Montag bis Freitag und mit einer verbindlichen Betreuungszeit von acht Stunden pro Tag. „Immer mehr Familien haben Probleme, in den Ferien die Betreuung aufrechtzuerhalten. Durch die erhöhte Förderung wird es für Vereine und Verbände interessanter solche Ferienbetreuungen anzubieten“, ist Ladach sicher. Das habe für die Vereine zugleich den Vorteil, dass sie auf die Art um Mitglieder werben können. „Das ist für alle eine gute Sache. Wichtig ist aber: Es muss eine ganze Arbeitswoche in den Ferien abgedeckt sein. Einzelne Tage helfen Familien nicht viel, wenn sie sechs Wochen Sommerferien überbrücken müssen“, betont Ladach.

Neu ist, dass auch Tagesveranstaltungen gefördert werden können. „Wir tragen damit der Tatsache Rechnung, dass Eltern auch durch Corona nicht unbedingt wollen, dass Kinder über Nacht bei Veranstaltungen bleiben“, erklärt Ladach. Das bedeutet, wenn es jetzt eintägige Aktionen gibt oder mehrtägige, bei denen die Kinder aber nicht übernachten, ist ebenfalls eine Förderung möglich: zwei Euro pro Kind und Tag. „Wir wollen die Familien, Verbände und Vereine unterstützen – auch ohne Übernachtungen“, hebt Kirchmer hervor.

Jugendamt informiert 

In Sachen Anschaffungen werden die Förderbeiträge ebenfalls erhöht. Bisher waren es 25 Prozent der Kosten und nicht mehr als 127,50 Euro pro Jahr, jetzt sind es 30 Prozent und maximal 250 Euro. Beim Unterhalt von Jugendräumen gibt es künftig für einen Raum statt 38,50 nun 50 Euro, bei zwei Räumen waren es 64 und sind jetzt 75 Euro. Für drei Räume oder ein Haus mit drei oder mehr Gruppenräumen stehen statt 90 künftig 100 Euro pro Jahr bereit.

Weitere Informationen gibt es unter der zentralen Telefonnummer des Jugendamts 06322/961-4444 mit dem Stichwort „Jugendbildung“.