Infektionsschutzberatung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

    Dies betrifft beispielsweise:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • akute Virushepatitis
    • Keuchhusten
    • Masern
    • Mumps
    • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
    • Tollwut
    • Tyhpus abdominalis
    • Windpocken

    Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und der Anforderungen der Hygiene mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen, in folgenden Bereichen:

    • in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden,
    • in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,
    • in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens mit Ausnahme der Rettungsleitstellen, sowie in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes,
    • in Schulen und sonstigen Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Kinderheimen,
    • in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,
    • in Einrichtungen des Kur- und Heilbäderwesens sowie von Heilquellen,
    • in Gast- und Beherbergungsstätten sowie auf Camping- und Zeltplätzen,
    • in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,
    • in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,
    • in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,
    • in Häfen- und Flughäfen,
    • auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,
    • bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.
    • Ermittlung und Beratung bei knapp 50 übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (z. B. bei Infektionen mit Salmonellen, Hepatitis usw.).
    • Überwachung der Hygiene in Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen), in Heimeinrichtungen (Alten- und Pflegeheime), in Krankenhäusern und ambulanten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, Blutspendeeinrichtungen sowie Wohnungshygiene (z. B. Schimmelbefall) und Ortshygiene (z.B. Friedhöfe).
    • Trinkwasserüberwachung der öffentlichen Wasserversorgung sowie Einzel- und Eigenwasserversorgungen. Überwachung öffentlicher Trinkwasserabgabe in Kindergärten, Schulen, Heimen, Krankenhäusern, im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, in Bürgerhäusern usw..
    • Badewasserüberwachung in Badegewässern und Schwimmbädern.
    • Ermittlung, Untersuchung und Beratung bei Tuberkulose (klassische Tuberkulosefürsorge).
    • Kostenlose anonyme Beratung und Untersuchung in unseren HIV/ AIDS-Sprechstunden
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:

    • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
    • zu vorbeugenden Maßnahmen
    • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
    • zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende