Trinkwasserversorgung auf Jahrmärkten und Volksfesten

  • Leistungsbeschreibung

    Empfehlungen zur hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung auf Jahrmärkten, Volksfesten, Messen usw.

    1. Materialauswahl:
      Die zur Wasserverteilung verwendeten Bauteile und Leitungsmaterialien müssen für Trinkwasser zertifiziert sein. Diese Anforderung erfüllen nur Dichtungen und Schläuche, die gem. DVGW W 270 geprüft sind und eine KTW-Empfehlung des Umweltbundesamtes besitzen (Einsatzbereich A).
      Beim Einsatz von Schläuchen, die entweder nur nach KTW oder nur nach W 270 erfolgreich geprüft wurden oder die aus lebensmittelgeeigneten und lichtdurchlässigen Material bestehen, kann es zu einer Verschlechterung der Trinkwasserbeschaffenheit kommen. Sie entsprechen nicht den Anforderungen an Materialien zur Trinkwasserverteilung nach § 17 TrinkwV 2001.
      In unserer Region sind geeignete Schläuche im Winzerbedarf erhältlich. Es sollten möglichst kleine Querschnitte gewählt werden. Die Schlauchleitung soll möglichst kurz sein. Die Schläuche dürfen ausschließlich für Trinkwasserzwecke benutzt werden.
    2. Lagerung/Platzwechsel:
      Die Schläuche, Anschlusskupplungen, Rohrleitungen und Armaturen sind sauber zu halten. Beim Lagern müssen sie entleert und trocken (möglichst hängend) aufbewahrt und beim Transport geschützt (z.B. in sauberen Kästen) gehalten werden. Anschlusskupplungen sollten mit Blindkupplungen verschlossen sein (zuvor ausreichend trocknen!).
    3. Betrieb:
      Vor Aufnahme des Betriebes sind die Schläuche, Kupplungen und Armaturen auf Beschädigungen oder Undichtigkeiten zu überprüfen, zu desinfizieren und durch zu spülen. Der Leitungsinhalt ist mehrfach ablaufen zu lassen. Die Armaturen und Zapfhähne müssen sauber und dicht sein.
      3.1. Die Schläuche und Anschlußkupplungen müssen unverwechselbar gekennzeichnet sein. Es soll vermieden werden, die Kupplungen (z.B. bei Verlängerungen) unmittelbar auf dem Boden abzulegen.
      3.2. Es soll vermieden werden, die Versorgungen der Betriebe kettenartig zu verbinden, weil dadurch Verkeimungen von einem Betrieb zum anderen übertragen werden können. Die Verbindung vom Verteiler zum Betrieb soll daher möglichst kurz und unmittelbar sein. Auch verwinkelte Verteiler können eine Verkeimung des Wassers begünstigen.
      3.3. Insbesondere an heißen Tagen sollten die Schläuche gegen Sonneneinstrahlung geschützt werden. Die Schläuche sollten deshalb möglichst eine helle Außenhaut aufweisen. Fällt am Wasserhahn eine Erwärmung des Wassers auf, so ist es ablaufen zu lassen. Grundsätzlich wird ein kontinuierlicher Durchfluss empfohlen.
    4. Überwachung:
      Die Überwachung der Trinkwasserversorgungen -auch auf Jahrmärkten usw. - obliegt dem Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung.
      Dies geschieht durch Besichtigungen und stichprobenartige Wasserproben. Sollten die Ergebnisse dieser Proben auffällige Befunde zeigen (Grenzwertüberschreitungen nach der Trinkwasserverordnung), so sind deren Ursachen umgehend festzustellen und zu beseitigen. Können die Ursachen nicht oder nicht zeitnah beseitigt werden, so muss ggf. die Nutzung des Wasser zu Trinkwasserzwecken eingestellt werden. Die Kosten der erforderlichen Nachkontrollen sind vom jeweiligen Betreiber des Betriebes zu tragen. Fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden stellen gemäß § 73 des Infektionsschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu € 25.000 geahndet werden kann. Sollten durch vorsätzliche Verstöße Krankheitserreger übertragen werden, so liegt eine Straftat gemäß § 74 des Infektionsschutzgesetzes vor, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

      Ggf. müssen zusätzlich seitens der Lebensmittelkontrollbehörde nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften auch substantielle Probenahmen (z.B. Materialproben) kostenpflichtig zu Lasten des jeweiligen Betreibers erfolgen sowie ein Strafverfahren nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingeleitet werden.

      Eine ordnungsgemäße und hygienisch einwandfreie Trinkwasserqualität auch auf Jahrmärkten, Volksfesten, Messen usw. dient nicht nur dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, sie muss auch im Interesse der von der Trinkwasserqualität direkt oder indirekt betroffenen Betriebe undihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen.

    Interner Link:
    Lebensmittelhygienische Anforderungen auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen