Influenza (Virusgrippe)

  • Leistungsbeschreibung

    Die "echte Grippe" (Influenza), die nicht mit den meist banalen Erkältungskrankheiten verwechselt werden darf, ist eine schwere Erkrankung der Atemwege, die durch spezifische Influenzaviren verursacht wird.
    Neben den typischen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten und Muskelschmerzen kommt es nicht selten zu schweren Komplikationen wie Lungen- oder Rippenfellentzündung, Herzmuskel- oder Hirnhautentzündung.
    Grippeerkrankungen treten häufig in den Wintermonaten in Epidemien auf. Der Impfstoff muss jährlich der aktuellen Situation, d.h. dem zu erwartenden Erregerspektrum angepasst werden und steht in der Regel ab September eines jeden Jahres zur Verfügung.
    Die Grippeschutzimpfung bietet keinen Schutz gegen die Erkältungsviren, sie ist jedoch ein wirksamer Schutz gegen die echte Virusgrippe mit ihren Krankheitszeichen und den teilweise schweren Komplikationen. Ein belastbarer Impfschutz besteht etwa 1 bis 2 Wochen nach einer Impfung.
    Die Impfung wird vom Hausarzt, teilweise auch vom Betriebsarzt durchgeführt.

    Die Grippeschutzimpfung ist seit Juli 2005 in Rheinland-Pfalz für alle Personen öffentlich empfohlen.

    Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle folgenden Personengruppen die Influenza-Impfung:

    • Personen ab 60 Jahren
    • Alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon), bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie z.B. chronische Lungen-, Herz-Keislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten, Diabetes, Immundefekt, HIV-Infektion
    • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
    • Personen mit erhöhter Gefährdung, z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
    • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
    • Personen mit akuten behandlungsbedürftigen Infekten sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung geimpft werden, Personen mit einer Allergie gegen Hühnereiweiß sollten nicht geimpft werden.

    Weitere Informationsquellen:

    Hygieneempfehlungen zum Schutz vor Virus-Erkrankungen

    Selbstverteidigung gegen Grippe

    Informationen zur saisonalen Grippe und Neuen Grippe (BZgA)