Krätze

  • Leistungsbeschreibung

    Die Krätze wird durch begattete Weibchen der Krätzmilbe hervorgerufen, die in den unteren Lagen der Hornschicht der Haut einen Milbengang graben und dabei Eier ablegen. Zur Entwicklung der Krätze reicht die Hauthaftung eines begatteten Milbenweibchens.

    Symptome: Nach etwa 4 Wochen tritt Juckreiz auf, beim wiederholten Befall schon nach 1-2 Tagen. Werden die betroffenen Hautstellen aufgekratzt, kommt es zu Sekundärinfektionen. Bei wiederholtem Befall können allergische Allgemeinreaktionen auftreten.

    Übertragung: Die Übertragung der Krankheit erfolgt hauptsächlich durch engen körperlichen Kontakt. Die Infektion ist auch über Betten, Decken und Matratzen, die vorher ein Krätzekranker benutzte, möglich.

    Maßnahmen für Gemeinschaftseinrichtungen:

    • Untersuchung aller Heimbewohner und des Personals durch einen Dermatologen oder einen dermatologisch versierten Infektiologen; Dokumentation aller auffälligen Befunde; Hinzuziehung des zuständigen Amtsarztes und der Pflegedienstleitung,
    • zeitgleiche Behandlung aller Heimbewohner, unabhängig davon, ob Skabies-verdächtige Läsionen vorliegen oder nicht,
    • Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen nur im Zimmer von hochkontagiösen Patienten (Scabies crustosa),
    • Wechsel und Reinigung von Bettwäsche und Unterwäsche aller Heimbewohner,
    • Tragen von Schutzkleidung und Einmalhandschuhe bei der Pflege,
    • zeitgleiche Behandlung des gesamten Pflegepersonals, unabhängig davon, ob Scabies-verdächtige Läsionen vorliegen,
    • Behandlung aller Familienangehörigen/Partner von Patienten bzw. Pflegepersonal, mit denen in den letzten vier Wochen enger Körperkontakt bestand,
    • Wiederholung der Therapie bei Patienten mit Scabies nach acht Tagen,
    • 14-tägige Isolierung der Patienten mit Scabies crustosa,
    • dermatologische Nachuntersuchung aller Heimbewohner, der Angehörigen und des Personals nach 14 Tagen,
    • eventuell erneute Behandlung von Patienten mit Scabies crustosa in Abhängigkeit vom dermatologischen Befund und gegebenenfalls Verlängerung der Isolierung für weitere 14 Tage,
    • Koordinierung der medizinischen, hygienischen und pflegerischen Maßnahmen durch den Infektiologen/Dermatologen/Amtsarzt zusammen mit der Heimleitung.


    Diese und ggf. weitere Maßnahmen müssen nach Absprache mit dem Gesundheitsamt mit dem gesamten Personal, den betreuten Personen und deren Angehörigen durchgesprochen und konsequent umgesetzt werden.


    Weitere Informationen:

    Krätzmilbenbefall - RKI-Ratgeber für Ärzte