Tollwut - allgemeine Informationen

  • Leistungsbeschreibung

    Tollwut - eine gemeinsame Information der Abteilung 7 Gesundheitsamt und Abteilung 6 Veterinärwesen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim

    Auf dem Gebiet der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wurde über ein Jahrzehnt keine Tollwuterkrankung mehr festgestellt. Ein Tollwutgeschehen in Rheinhessen in den Jahren 2004 bis 2006 hat den Landkreis nicht erreicht, auch wenn der Landkreis von den tierseuchenrechtlichen Maßregelungen betroffen war.
    Durch eine konsequente Durchführung einer oralen Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut konnten die Sperrmaßnahmen zwischenzeitlich aufgehoben werden. Des Weiteren wurden und werden die Jagdausübungsberechtigten zu einem verstärkten Abschuss von Füchsen angehalten.

    Eine mittelbare Gefährdung durch die Tollwut ist als sehr gering einzuschätzen. Derzeit besteht ausschließlich die Gefahr der Einschleppung der Tollwut durch das

    • Mitbringen von Hunden aus Ländern mit endemischer Tollwut oder durch das
    • Mitführen nicht geimpfter Hunde bei Reisen in Länder mit endemischer Tollwut.

    Impfung des Menschen
    Eine bereits vorbeugend durchgeführte Schutzimpfung wird auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos bestimmten Personengruppen empfohlen sowie Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen.
    Darüber hinaus wird die Impfung Reisenden in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z.B. durch streunende Hunde) empfohlen.
    Gerne können Sie sich vor Antritt einer Reise bei uns erkundigen, ob Ihr Reiseziel zu einer dieser Regionen gehört.

    Eine unmittelbare Gefährdung durch die Tollwut besteht insbesondere nach Bissverletzungen bei Reisen in Ländern mit endemischer Tollwut.
    Nach Kontakt mit einem tollwutverdächtigen oder tollwütigen Haus- oder Wildtier oder mit einem Tollwut-Impfstoffköder ist sofort ein Arzt aufzusuchen, damit die ggf. notwendigen Tollwut-Impfungen noch rechtzeitig durchgeführt werden können.

    Impfung der Tiere
    Die Schutzimpfung von Hunden, Katzen und Frettchen bei dem Besuch anderer EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ist Pflicht. Auch die prophylaktische Schutzimpfung gegen die Tollwut von Hunden, Katzen und Frettchen, welche Deutschland nicht verlassen, wird angeraten.


    Hierzu einige Hintergrundinformationen und Verhaltensmaßregeln:

    Was ist Tollwut?
    Die Tollwut ist eine akute, tödlich verlaufende Infektionskrankheit durch das Tollwutvirus, das vorwiegend Säugetiere, aber auch den Menschen befällt. Die Tollwut ist nahezu weltweit verbreitet.

    Welche Tiere können von der Tollwut befallen werden?
    Empfänglich für Tollwut sind alle Haustiere, z. B. Hund, Katze, Rind, Schaf, Ziege, Pferd, Schwein, sowie viele Wildtierarten, vor allem der Fuchs, aber z. B. auch Dachs, Marder oder Reh.
    Die häufigste Infektionsquelle für die Tiere ist der Fuchs. Für den Menschen spielen v. a. infizierte Hunde und Katzen eine größere Rolle.
    In Einzelfällen können auch Fledermäuse Menschen infizieren.

    Wie zeigt sich Tollwut bei Tieren?
    Der tollwutkranke Fuchs (Hauptbetroffener und Hauptüberträger der Tollwut) verliert seine natürliche Scheu vor dem Menschen. Er kommt bis auf wenige Schritte an den Menschen heran, dringt auch in Gehöfte, Wohnungen, Stallungen und Hundehütten ein. Er streunt wahllos herum - oft über weite Strecken außerhalb seines gewohnten Reviers. Ein Problem bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Fuchses unnatürlich ist oder nicht, stellt das angepasste Verhalten des Fuchses als Kulturfolger in bevölkerungsdichten Gebieten (z. B. in Städten) dar. In diesen Bereichen hat sich das normale Verhalten des Fuchses sehr verändert. Insofern ist dem Ernährungs- und Gesundheitszustand, soweit er durch in Augenscheinnahme bestimmt werden kann, große Aufmerksamkeit zu legen. Der tollwutkranke Fuchs magert schnell ab, ist aber dennoch in diesem Zustand in der Lage, Mensch und Tier anzufallen (Beißsucht).

    Wie kann die Tollwut vom infizierten Tier auf andere Tiere oder den Menschen übertragen werden?
    Das Tollwutvirus wird grundsätzlich mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden.
    Die Ansteckung erfolgt in der Regel durch den Biss tollwutkranker Tiere, eine Übertragung ist aber auch durch Kratzen (anhaftender Speichel an den Pfoten/ Krallen) oder durch Kontakt von Tierspeichel mit Schleimhaut (z. B. durch Belecken) möglich. Hierbei gelangen die mit dem Speichel ausgeschiedenen Tollwutviren durch Wunden und kleinste Verletzungen der Haut oder durch die Schleimhaut in den Körper. Auch mit den Fingern kann das Tollwutvirus z. B. in die Augenschleimhaut eingerieben werden.

    Der Erreger wandert von der Biß-/ Kontaktstelle entlang der Nervenbahnen zum Gehirn, wo er sich intensiv vermehrt. Von dort gelangt das Virus in die Speicheldrüsen. Jetzt werden über den Speichel die Tollwutviren ausgeschieden, so dass andere Tiere bzw. Menschen infiziert werden können.
    Auch äußerlich gesund erscheinende Tiere sind bereits Tage vor dem Krankheitsausbruch ansteckend (Füchse, Hunde und Katze sind gewöhnlich 3 bis 7 Tage vor Ausbruch sowie natürlich während der gesamten Dauer der Erkrankung ansteckend).
    Die sehr unterschiedliche Entwicklungszeit der Tollwut erschwert die Erkennung dieser Krankheit. Genaue Beobachtung gefährdeter Tiere ist deshalb dringend notwendig.

    Wie ist der Krankheitsverlauf beim Menschen?
    In der Regel dauert es 3-8 Wochen vom Eindringen des Tollwutvirus in den Organismus bis zum Auftreten der ersten sichtbaren Krankheitszeichen (Inkubationszeit), selten kürzer als neun Tage, im Einzelfall auch bis zu mehreren Jahren. Die Zeitspanne hängt davon ab, welche Virusmenge aufgenommen wurde und wo am Körper die Eintrittspforte liegt.
    Nach anfänglich uncharakteristischen Beschwerden treten Krämpfe, Speichelfluß oder auch Lähmungen, dann Koma auf. Nach spätestens 7 Tagen tritt der Tod ein.

    Was muss ich nach Kontakt mit einem verdächtigen Tier tun?
    Sofortmaßnahmen: Biß- und Kratzwunden sowie beleckte Hautstellen sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen; sofern zur Hand: Desinfektion mit alkoholischem Hautdesinfektionsmittel.
    Anschließend ist der Hausarzt bzw. die Ärztliche Notdienstzentrale (übliche Telefonnummer 19292) aufzusuchen, da - je nach Intensität des Kontaktes - eine sofortige Schutzimpfung gegen Tollwut erforderlich sein kann.
    Stets ist auch das Gesundheitsamt zu informieren. Nach § 6 Infektionsschutzgesetz besteht eine namentliche Meldepflicht für die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers.

    Was soll ich tun, wenn ich ein auffälliges Tier sehe/ finde?
    Auffällige Haus- und Wildtiere nie anfassen, egal ob sie lebendig oder tot sind!
    Wenn ein auffälliges Tier gesehen wird, sollte umgehend die Abteilung 6 Veterinärwesen unter der Telefonnummer 06322/961-6000 informiert werden. Dabei möglichst genaue Angaben über das Tier selbst, den Ort und die Zeit der Beobachtung machen.
    Sofern ein Tollwutverdacht besteht und das Tier nicht gegen Tollwut geimpft ist, wird es über ca. 14 Tage in Quarantäne genommen, so dass es keinen Kontakt mehr mit anderen Tieren oder Menschen haben kann. Erst wenn deutliche Krankheitszeichen auftreten, wird das Tier getötet und das Gehirn auf Tollwutviren untersucht, ansonsten bleibt es am Leben. Beim Wildtier ist dem abweichenden Verhalten besonderes Augenmerk zu schenken, es kann in der Regel nicht in Quarantäne genommen werden.

    Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es für meine Tiere?
    Sind Haustiere (z.B. Hunde und Katzen, aber auch andere Haustiere) fachgerecht gegen Tollwut geimpft, ist eine Tollwuterkrankung dieses Tieres praktisch ausgeschlossen (nur in sehr seltenen Fällen geht die Impfung nicht an. Die Wirksamkeit des Impfschutzes kann durch eine Bestimmung des Antikörpertiters nachgewiesen werden).
    Jedes Jahr muss bei den Tieren eine Auffrischimpfung durchgeführt werden!

    Wie wird die Tollwut bei Füchsen bekämpft?
    Bei den Füchsen wird eine Immunisierung mit Impfstoffködern durchgeführt.
    Die Impfstoffköder werden mit dem Flugzeug über nicht bebautem Gebiet abgeworfen und von den Füchsen in der Regel innerhalb weniger Tage aufgefressen.
    Sollte zufällig ein Köder in bebautes Gebiet gelangen, ist dies nicht beabsichtigt. Die Köder haben eine Quaderform, sind 4 cm x 4 cm x 1 cm groß und ca. 20 Gramm schwer. Sie sind von dunkelbrauner Farbe und bestehen aus einem Fett-Fischmehlgemisch mit zugesetztem Impfstoff.
    Bei Kontakt eines Menschen mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfköders muss auch umgehend eine Tollwutschutzimpfung durchgeführt werden.
    Wenn Haustiere den Köder aufnehmen, sind sie nicht gegen die Tollwut geimpft. Die Tollwutimpfung des Tieres durch einen niedergelassenen Tierarzt ist weiterhin erforderlich.

    Wo finde ich weitere Informationen?