Infektionsschutz Gemeinschaftseinrichtungen / Kindertagesstätten

  • Leistungsbeschreibung

    Fortbildung „Infektionsschutz in Kindertagesstätten“ Juni und August 2018

    Am 7., 14. und 21. Juni 2018 sowie am 16., 21. und 23. August 2018 wurde im Gesundheitsamt in Neustadt die Fortbildung „Infektionsschutz in Kindertagesstätten“ angeboten. 145 Leiterinnen und Erzieherinnen von 98 Kindertagesstätten aus dem Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt konnten geschult werden.

    Die nachfolgenden Themen wurden behandelt und können als pdf-Datei heruntergeladen werden:

     1.    Rechtliche Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Kommunikation zwischen Personal der Kita, Eltern, Gesundheitsamt (GA) (Pdf-Dokument)

    2.    Belehrung beim Umgang mit Lebensmitteln nach §§ 42/43 IfSG (Pdf-Dokument) 

    3.    Belehrung der Betreuten/deren Sorgeberechtigten gem. § 34 IfSG (Pdf-Dokument)

    4.    Belehrung des Personals gem. § 35 IfSG (Pdf-Dokument)

    5.    Hygieneplan einschl. Reinigungs- und Desinfektionsplan gem. § 36 IfSG (Pdf-Dokument)

    6.    Reinigung (Pdf-Dokument)

    7.    Desinfektionsmittel und Desinfektionsmaßnahmen (Pdf-Dokument)

    8.   Impfungen, Vorstellung schulärztlicher Daten zu Impfungen (Pdf-Dokument)

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    Hinweise zur Erstellung eines Hygieneplans

    Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden, sind nach § 36 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.
    Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, durch Festlegung konkreter Maßnahmen Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren.

    Nach der Zusammenstellung eines Teams aus Mitarbeitern, die in den verschiedenen Bereichen tätig sind, kann der auf die Einrichtung zugeschnittene Hygieneplan wie folgt erarbeitet werden:

    1. Analyse der Infektionsgefahren:
    Hierbei ist zwischen den verschiedenen Bereichen der Einrichtung - Sanitärbereich, Küchenbereich, Gemeinschaftsräume ...) zu unterscheiden.

    2. Bewertung der Risiken:
    Bei bestimmten Risiken sollten risikominimierende Maßnahmen ergriffen werden. Ausreichend niedrige Risiken können hingenommen werden.

    3. Risikominimierung:
    Festlegung konkreter Maßnahmen, mit denen ein Risiko vermindert werden kann (Reinigungs-/ Desinfektionsmaßnahmen, Einmalhandtücher, Seifenspender ...).

    4. Festlegung von Überwachungsverfahren:
    Z. B. regelmäßige Kontrolle vor Ort durch einen Beauftragten der Einrichtung; schriftliche Dokumentation der Maßnahmen mit Handzeichen auf Checklisten oder Formblättern.

    5. Überprüfung des Hygieneplans:
    Überprüfung der Praktikabilität, Effizienz und Aktualität nach bestimmten, vom Team festzulegenden Zeitabschnitten.

    6. Dokumentation und Schulung:
    Festlegung der Einzelheiten des Hygieneplans und der Information/ Schulung der Beteiligten.


    Einige Hinweise können Ihnen die Arbeit erleichtern:

    Falls Sie eine fachliche Beratung bei den einzelnen Sitzungen Ihres Teams wünschen, können Sie sich von einem Arzt für Hygiene oder einer Hygienefachkraft beraten lassen.

    Als Vorlage für Ihren Hygieneplan können Sie z. B. die Muster-Hygienepläne des Stadtgesundheitsamtes Frankfurt/ M. verwenden.

    Formulieren Sie den Hygieneplan möglichst konkret, nennen Sie die für bestimmte Aufgaben verantwortlichen Personen mit ihrer Berufsbezeichnung oder auch mit Namen.

    In den verschiedenen hygienerelevanten Bereichen sollte an gut sichtbarer Stelle ein bereichsbezogener Auszug aus dem Hygieneplan ausgehängt werden (z. B. im Sanitärbereich). Ein Muster finden Sie in Ihren Unterlagen vor.

    Auf dem Hygieneplan sollten auch die Unterschrift der hierfür verantwortlichen Person der Einrichtung und das Datum der Ausfertigung vermerkt werden.

    Der Hygieneplan sollte den Beschäftigten als Teil der Dienstanweisung ausgehändigt bzw. die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigt werden.

    Wenn Sie noch Fragen zur Erstellung des Hygieneplans haben, können Sie sich gerne an unsere Hygienekontrolleurinnen / Hygienekontrolleure wenden.

    Hinweise zum Umgang mit Tieren in Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen (PDF-Datei)