Infektionsschutz in Arztpraxen

  • Leistungsbeschreibung

    Hinweise zur Erstellung eines Hygieneplans

    Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, durch Festlegung konkreter innerbetrieblicher Maßnahmen zur Infektionshygiene die Infektionsrisiken in der Praxis zu minimieren.
    Der Hygieneplan sollte für alle vorkommenden Tätigkeiten, die routinemäßig oder bedarfsweise anfallen, eine Beschreibung der konkret hygienisch einwandfrei vorzunehmenden Einzelschritte enthalten.

    Als Grundlage für die Ausführungen ist die einschlägige Fachliteratur einschließlich der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention heranzuziehen (www.rki.de-> Infektionsschutz -> Krankenhaushygiene -> Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention), ggf. mit modifizierter Anwendung für die Arztpraxis.

    Aus unserer Sicht erscheint es auch sinnvoll, bei der Erstellung bzw. Überarbeitung des Hygieneplans andere verpflichtende gesetzliche Bestimmungen, (Unfallverhütungsvorschriften, Biostoff-Verordnung, Medizinproduktegesetz und –betreiberverordnung, Bestimmungen zur Eichung/ meß- bzw. sicherheitstechnischen Überprüfung von Geräten etc.) gleich mit zu berücksichtigen.

    An der Erstellung/Überarbeitung des Hygieneplans sollten die Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche einschl. des Reinigungspersonals beteiligt werden, um ein hohes Maß an Akzeptanz und Alltagstauglichkeit zu erreichen.

    Dabei sollen auch folgende Aspekte berücksichtigt und schriftlich festgehalten werden:

    1. Analyse der Infektionsgefahren:
    Hierbei ist zwischen den verschiedenen Bereichen der Praxis sowie den unterschiedlichen Tätigkeiten zu unterscheiden.
    2. Bewertung der Risiken:
    Bei bestimmten (nicht hinnehmbaren oder prinzipiell vermeidbaren) Risiken sollten Risiko minimierende Maßnahmen ergriffen werden.
    3. Risikominimierung:
    Festlegung konkreter Maßnahmen, mit denen ein Risiko vermindert werden kann (Reinigungs-/ Desinfektions-/Sterilisationsmaßnahmen, Einmalhandtücher, Seifenspender...).
    4. Festlegung von Überwachungsverfahren:
    Z. B. regelmäßige Kontrolle vor Ort durch eine im Hygieneplan konkret benannte und verantwortliche Person; schriftliche Dokumentation der Maßnahmen mit Handzeichen auf Checklisten oder Formblättern.
    5. Überprüfung des Hygieneplans:
    Überprüfung der Praktikabilität, Effizienz und Aktualität nach bestimmten – von der/ dem Praxisinhaber(in) festzulegenden - Zeitabschnitten.
    6. Dokumentation und Schulung:
    Festlegung der Einzelheiten des Hygieneplans und der Information/ Schulung der Beteiligten mit Dokumentation der Durchführung.

    Formulieren Sie den Hygieneplan bitte möglichst konkret, nennen Sie die für bestimmte Aufgaben verantwortlichen Personen mit ihrer Berufsbezeichnung, besser auch noch mit Namen.

    Auf dem Hygieneplan sollten auch die Unterschrift der hierfür verantwortlichen Person der Praxis und das Datum der Ausfertigung vermerkt werden.

    Der Hygieneplan sollte den Beschäftigten als Teil der Dienstanweisung ausgehändigt bzw. die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigt werden.

    In den verschiedenen hygienerelevanten Bereichen sollte an gut sichtbarer Stelle ein bereichsbezogener übersichtlicher Auszug aus dem Hygieneplan ausgehängt werden.

    Mögliches Inhaltsverzeichnis eines Hygieneplans:

    Hygieneorganisation
    • Personelle Organisation (einschl. Hygienebeauftragte/r)
    • Schulungskonzept
    • Turnusmäßige Überarbeitung des Hygieneplans
    Händehygiene/Händedesinfektion
    • Händewaschen, Händepflege
    • Hygienische Händedesinfektion
    • Chirurgische Händedesinfektion
    Hautantiseptik (Hautdesinfektion)
    Flächenreinigung und – desinfektion
    Aufbereitung von medizinischen Geräten
    (Desinfektion, Reinigung, Funktionsprüfung, Sterilisation, Lagerung etc.)
    Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Berufskleidung/ Schutzkleidung/ Personalumkleide
    • Verhinderung von Nadelstichverletzungen
    • Betriebsärztliche Betreuung
    Umgang mit Medikamenten (u. a. Kühllagerung)
    Wäschever- und entsorgung
    Abfallentsorgung
    (u. a. Entsorgung von Kanülen)
    Übertragbare Krankheiten
    • Meldung gemäß § 6 ff. IfSG an das Gesundheitsamt
    • Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen   (Blutkontaktinfektionen, resistente Erreger sowie weitere Infektionserkrankungen)          
    • Bei ambulanten OPs: Erfassung von nosokomialen Infektionen/       Multiresistenzen
    Lebensmittelhygiene
    Trinkwasserhygiene
    Sonstiges
    Anlagen
    • Bereichsbezogene Reinigungs- und Desinfektionspläne mit Datum und Unterschrift (z. B. für Untersuchungszimmer, Funktionsraum, OP, Aufbereitungsraum, Reinigungsgeräteraum, Toiletten)
    • Standardarbeitsanweisungen (SOP), z. B. für die Instrumentenaufbereitung, Durchführung von Injektionen, Punktionen, Katheterisierung, operativen Maßnahmen, Endoskopie, Dialyse, Laborarbeiten, Inhalation, Wundverbandswechsel, EKG, LuFu
    • Checklisten (z. B. Kontrolle der Temperatur des Medikamentenkühlschranks, Kontrolle des Verfalldatums von Medikamenten, Kontrolle der Notfallausrüstung, Geräteverzeichnis)
    • Wartung und Überprüfung haustechnischer Einrichtungen und Geräte
    • Formular (meldepflichtige Erkrankungen)
    • Hygienische Untersuchungen zur Qualitätssicherung (z. B. bei Sterilisatoren)
    • Protokolle: Schulung des Personals bzgl. des Hygieneplans und durchgeführte interne/ externe Hygieneschulungen

    Im Einzelfall, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten (z. B. Instrumentenaufbereitung) kann hilfreich sein, wenn eine Beratung durch eine Hygienefachkraft oder einen Facharzt für Hygiene erfolgt, da z. B. bei der Instrumentenaufbereitung u. a. die Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und der Medizinproduktebetreiber-Verordnung zu beachten sind.