Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 €gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 150,00 Euro jährlich (100,00 Euro für das erste, 50,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, unabhängig von der Versetzungsgefährdung, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Befreiung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt. 
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    An wen muss ich mich wenden?

    Bildung und Teilhabeleistungen stehen immer im Zusammenhang mit dem Bezug anderer Sozialleistungen. Danach richtet sich die Zuständigkeit.

    Zuständig ist/ sind:

    • die Kreisverwaltung Bad Dürkheim bei folgenden Leistungen:

    - Sozialhilfe

    - Wohngeld oder Kinderzuschlag

    • das Jobcenter Deutsche Weinstraße bei folgenden Leistungen:

    - Arbeitslosengeld II

    - Sozialgeld

    - Geschäftsstelle Grünstadt:  für die Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Freinsheim;

    - Geschäftsstelle Neustadt:  für die VG Deidesheim, VG Wachenheim, VG Lambrecht, Gemeinde Haßloch

    • die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen bzw. Gemeindeverwaltungen:

    -   Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
    Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

  • Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Formulare / Vordrucke:

    Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).pdf

    Anlage Leistungen für Mittagsverpflegung.pdf

    Anlage Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe.pdf

    Anlage Leistungen für Ausflüge und Klassenfahrten.pdf

    Anlage Leistungen für Schülerbeförderung.pdf

    Anlage Leistungen für Lernförderung.pdf

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?