Recycling und Abfallentsorgung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende