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Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimUnterhaltsvorschuss-Antrag - Online - :
UV-Erstantrag („UVO“) / Jährlicher Überprüfungsbogen („UVOJahr“):
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Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimDie Zuständigkeit ist nach denAnfangsbuchstaben des Nachnamensaufgeteilt:
Aufgabenbereich Sachbearbeiterin Durchwahl A + C Fr. Jung 4518 martina.jung@kreis-bad-duerkheim.de B Fr. Weber 4507 margret.weber@kreis-bad-duerkheim.de D - G Fr.Pätzold 4516 elisabeth.paetzold@kreis-bad-duerkheim.de H - Ko Fr. Raab 4517 julia.raab@kreis-bad-duerkheim.de Kr - O Fr. Schüßler 4505 birgitt.schuessler@kreis-bad-duerkheim.de P - Sch + St Fr. Krämer 4501 nicole.kraemer@kreis-bad-duerkheim.de S - Z Fr. Haub 4502 mara.haub@kreis-bad-duerkheim.de Anträge / Formulare
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.