Internationalen Führerschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Hierfür ist ein bereits vorhandener Kartenführerschein (statt Papierführerschein) erforderlich. Sollten Sie Ihren Papierführerschein noch nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht haben, ist vorab ein Umtausch des Führerscheins mit den dort genannten Unterlagen zu beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    - Biometrisches Passbild

    - Ausweisdokument

    - gültiger Kartenführerschein

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Sollte Ihr gültiger Kartenführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, kann ggf. eine Aktenanforderung bei Ihrer bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein. Dies bedingt sodann einen Zeitverzug und es kann Ihnen beim gebuchten Termin zunächst kein Internationaler Führerschein ausgehändigt werden. Setzen Sie sich sodann vor einer Terminbuchung vorab telefonisch mit uns in Verbindung.

  • Weiterführende Informationen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

Sollte Ihr gültiger Kartenführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, kann ggf. eine Aktenanforderung bei Ihrer bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein. Dies bedingt sodann einen Zeitverzug und es kann Ihnen bei der Terminvereinbarung für die Antragstellung zunächst kein Internationaler Führerschein ausgehändigt werden.

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