Rechnungs- und Gemeindeprüfung

  • Leistungsbeschreibung


    Die Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (RPA/GPA) lassen sich in zwei Tätigkeitsbereiche unterteilen:




    • Im Rahmen der örtlichen Prüfung nimmt das Rechnungsprüfungsamt folgende Tätigkeiten wahr:


    ·        Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises einschließlich der Anlagen


    ·        Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist


    ·        die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen


    ·        Kontrolle, ob die eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden


    ·        Weitere Prüfungen, die durch den Landrat dem RPA übertragen worden sind.



    Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar dem Landrat. Bei der Durchführung seiner Prüfungen ist es unabhängig und insoweit an Weisungen, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen, nicht gebunden (§ 111 Abs. 2 GemO).




    • Bei der überörtlichen Prüfung nimmt das Gemeindeprüfungsamt insbesondere folgende Tätigkeiten wahr:



     ·        Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Stiftungen, und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts


    ·        Durchführung der unvermuteten überörtlichen  Kassen-prüfungen bei den Stadt-, Gemeinde- und Verbands-gemeindekassen



    Das Gemeindeprüfungsamt unterliegt den fachlichen Weisungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz (§ 110 Abs. 5 GemO).