Ein Müllauto, das hellgrau und hellgrün lackiert ist m it dem Schriftzug "AWB". 

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Ein eigenständiges Unternehmen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) nicht, sondern dem Kreis unterstellt, aber er ist auch anders organisiert als andere Abteilungen der Kreisverwaltung.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wurde mit Beschluss des Kreistages zum 1. Januar 2006 gegründet und hat eine Sonderstellung:

Mit besonderen Kompetenzen ausgestattet, kann er flexibel reagieren.
Denn längst sind Abfälle nicht mehr nur Abfälle. Wiederverwertung einerseits und wachsende Entsorgungskosten andererseits haben Müll zu einem Wirtschaftsfaktor gemacht.
An diesem Markt muss sich der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) behaupten und ist entsprechend aufgestellt: „Zweck dieser Organisationsform ist es, eine optimierte Unternehmensführung im Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Kommunalinteresse zu ermöglichen“, so Werkleiter Klaus Pabst.

Die gesamte Wirtschaftsführung müsse so eingerichtet sein, dass eine gesonderte Beurteilung der Betriebsführung und des Betriebsergebnisses möglich ist. „Durch die rechnungsmäßige Verselbstständigung wird die geforderte Transparenz der wirtschaftlichen Ergebnisse hergestellt. Dies dient natürlich auch der Stärkung des Kostenbewusstseins.“

Das heißt, es gibt einen Jahresabschluss, eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bilanz mit „roten und schwarzen Zahlen“. Wirtschaftsprüfer kontrollieren die Bilanzen und legen dem Kreis entsprechende Jahresabschlussberichte vor.