Wohnungsbauförderung

  • Leistungsbeschreibung

     

    Baudarlehen 

    Der Einsatz von zinsgünstigen Baudarlehen dient im Bereich des sozialen Wohnungsbaus dazu, die laufenden Kosten aus dem Bau einer Wohnung zu senken, damit der Bauherr/Vermieter in der Lage ist, die Miete zu fordern, die als sozial verträglich angesehen wird. In der Differenz zwischen dem Zinssatz auf dem Kapitalmarkt und dem, den das Land für seine Förderdarlehen fordert, liegt die Subvention.

    Im Eigenheimbereich wird auf diesem Wege die Belastung für den geförderten Bauherrn soweit gesenkt, dass sie dauerhaft getragen werden kann. Damit wird den einkommensschwächeren Familien die Chance geboten, Eigentum zu bilden. Das Eigenheim - gleich in welcher Bauform - ist die familiengerechteste Unterbringung.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen seiner jährlichen Wohnungsbauprogramme das selbstgenutzte Wohneigentum (Förderung von Wohneigentum), Mietwohnungen (Förderung des Baus von Mietwohnungen) und Modernisierungsmaßnahmen (Förderung der Modernisierung).

    Links

    Internetseite ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

    Fördermittelrechner der ISB Mainz