Infektionsschutz Seniorenheime

  • Leistungsbeschreibung

    Hinweise zur Erstellung eines Hygieneplans für Heimeinrichtungen

    Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz sind u. a. Heimeinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Diese Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

    Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, durch Festlegung konkreter Maßnahmen Infektionsrisiken in der Einrichtung zu minimieren.

    Entsprechend den zunehmend höheren Anforderungen an den Hygieneplan sollte dieser für alle vorkommenden Tätigkeiten, die routinemäßig oder bedarfsweise anfallen, eine Beschreibung der konkret hygienisch einwandfrei vorzunehmenden Einzelschritte enthalten. Der Hygieneplan ist demnach als verbindliches Instrument für die Festlegung konkreter Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionshygiene anzusehen.

    Aus unserer Sicht erscheint es auch sinnvoll, andere verpflichtende gesetzliche Bestimmungen, z. B. des Arbeitsschutzes (Unfallverhütungsvorschriften, Biostoff-Verordnung ...) gleich mit zu berücksichtigen und die diesbezüglich erforderlichen betriebsbezogenen Maßnahmen in den Hygieneplan mit einzuarbeiten.

    Zur Erstellung oder Überarbeitung des Hygieneplans sollte sich eine Hygienekommission bilden mit Mitarbeitern der verschiedenen Bereiche (einschl. der Verwaltung und des Reinigungspersonals). So wird ein hohes Maß an Vollständigkeit, Akzeptanz und Alltagstauglichkeit erzielt.

    Es sind u. a. auch folgende Aspekte zu berücksichtigen und schriftlich festzuhalten:

    1. Analyse der Infektionsgefahren:
    Hierbei ist zwischen den verschiedenen Bereichen der Einrichtung sowie den unterschiedlichen Tätigkeiten zu unterscheiden.

    2. Bewertung der Risiken:
    Bei bestimmten (nicht hinnehmbaren oder prinzipiell vermeidbaren) Risiken sollten risikominimierende Maßnahmen ergriffen werden.

    3. Risikominimierung:
    Festlegung konkreter Maßnahmen zur/ zum
    - Belehrung des Personals
    - Reinigung und Desinfektion
    - Küchenhygiene
    - Kleidungs-/Wäschehygiene
    - Abfallentsorgung
    - Persönliche Hygiene (z. B. Händehygiene)
    - Personalschutz (z. B. Schutzkleidung, Verwenden von Einmalhandschuhen)
    - Vermeidung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten

    Dabei sollten zur Beantwortung der W-Fragen die Sachverhalte so konkret wie möglich beschrieben werden:

    Was?
    Hände, Hautpflege der Hände, WC, Waschbecken, Wäschewagen, Mops, Gebrauchsgegenstände, Spielgeräte, Arbeitsflächen, Fußboden, Mülleimer ...

    Wann?
    Nach Kontakt mit Betreutem, nach Gebrauch, täglich, 2 x wöchentlich, alle 4 Wochen, nach Benutzung ...

    Wie?
    Hände waschen; ... feucht abwischen, ...desinfizierend reinigen ...

    Womit?
    Handelsname des Reinigungs- oder Desinfektionsmittels mit Angabe der Konzentration und Einwirkzeit ...

    Wer?
    Benennung der Mitarbeiter z. B. Pflegekräfte, Reinigungspersonal, Mitarbeiter der Wäscherei ...

    4. Festlegung von Überwachungsverfahren:
    Z. B. regelmäßige Kontrolle vor Ort durch einen Beauftragten der Einrichtung; schriftliche Dokumentation der Maßnahmen mit Handzeichen auf Checklisten oder Formblättern.

    5. Überprüfung des Hygieneplans:
    Überprüfung der Praktikabilität, Effizienz und Aktualität des Hygieneplans nach bestimmten - vom Hygieneteam festzulegenden - Zeitabschnitten (z. B. nach einer dreimonatigen „Probephase“ des neuen Hygieneplans, dann z. B. halbjährlich oder jährlich).

    6. Dokumentation und Schulung:
    Festlegung der Einzelheiten des Hygieneplans und der Information/ Schulung der Beteiligten mit Dokumentation der Durchführung.

    7. Weitere Hinweise:
    Der Hygieneplan sollte möglichst konkret formuliert werden, es sind die für bestimmte Aufgaben verantwortlichen Personen mit ihrer Berufsbezeichnung, besser noch auch mit Namen zu nennen.

    In den verschiedenen hygienerelevanten Bereichen sollte an gut sichtbarer Stelle ein bereichsbezogener übersichtlicher Auszug aus dem Hygieneplan ausgehängt werden.

    Auf dem Hygieneplan sollten auch die Unterschrift(en) der hierfür verantwortlichen Person(en) der Einrichtung und das Datum der Ausfertigung vermerkt werden.

    Der Hygieneplan sollte den Beschäftigten als Teil der Dienstanweisung ausgehändigt und die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigt werden.

    Als hilfreich könnte sich auch ggf. eine Beratung durch eine Hygienefachkraft oder einen Arzt für Hygiene erweisen, die/ der über Erfahrungen mit Hygieneplänen in den genannten Einrichtungen verfügt.