Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

  • Leistungsbeschreibung

    Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

    Seit 1961 gibt es in Rheinland-Pfalz den Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft, der zunächst Unser Dorf soll schöner werden hieß und später den Zusatz Unser Dorf hat Zukunft erhielt. Entsprechend den gewandelten Schwerpunkten und Zielen heißt der Wettbewerb, der dreistufig als Kreis-, Landes- und Bundeswettbewerb durchgeführt wird, ab dem Jahr 2005 kurz: Unser Dorf hat Zukunft.

    Der Wettbewerb will die gesellschaftspolitischen und strukturellen Entwicklungen in den Dörfern unterstützen und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen beitragen. Darüber hinaus soll er die ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützen. Bürgerinnen, Bürger und ihre Gemeinden sollen angeregt werden, Perspektiven für das Dorf in Landschaft und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Wirtschaftliche Potentiale vor Ort sollen erfasst und genutzt, das soziale und kulturelle Leben im Dorf gestärkt, die individuellen dörflichen Strukturen einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz bewahrt und weiter entwickelt werden. Schließlich gilt es, die Belange von Natur und Umwelt bei der Erhaltung der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.

    Der Wettbewerb will die Dorfgemeinschaft und die einzelnen Dorfbewohner motivieren, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Dörfer, die auf diesen Gebieten Vorbildliches geleistet haben, will der Wettbewerb anerkennen und herausstellen. Sie sollen mit ihren beispielhaften Leistungen weitere Orte zu eigenen Aktivitäten anregen.

    Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind:

    • Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern und
    • Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossenen Ansiedlung bilden.

    Nicht teilnahmeberechtigt sind:

    • Gemeindeteile von kreisfreien Städten.

    Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt:

    In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Mal am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren.

    In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.

    Anmeldung und Vorbereitung

    Der Landeswettbewerb wird in einem dreijährigen Turnus durchgeführt.

    In den ersten beiden Jahren erfolgt der Wettbewerb jeweils dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene.

    Im dritten Jahr präsentieren sich die jeweils Erstplatzierten aus den Landesentscheiden der beiden vorangegangenen Wettbewerbsjahre nach Entscheidung der jeweiligen Jurys im Landesfinale. Dort werden die Teilnehmer für den Bundesentscheid ermittelt.

    Im Jahr nach dem Bundesentscheid beginnt der Turnus erneut mit Kreis-, Gebiets- und Landesentscheid.

    Bewertung

    Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewertungsjurys gebildet.

    Die einzelnen Bewertungsjurys entscheiden endgültig und unabhängig voneinander. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Bewertungsmerkmale

    Bei der Bewertung werden unter Beachtung der jeweiligen Ausgangssituation der Dörfer vor allem folgende Bereiche beurteilt:

    • Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
    • Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten
    • Baugestaltung und -entwicklung
    • Grüngestaltung und -entwicklung
    • Das Dorf in der Landschaft 

    Auszeichnungen

    Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt das Land im dreistufigen Landeswettbewerb Geldprämien:

    • Für jeden Kreissieger, der sich für die Teilnahme am Gebietsentscheid qualifiziert hat, 300,- EUR in der Haupt- und Sonderklasse,
    • allen Gebietssiegern, die sich für die Teilnahme am Landesentscheid in der Haupt- und Sonderklasse qualifiziert haben, jeweils 400,- EUR
    • den sechs Landessiegern der Haupt- und Sonderklasse 
      1.800,- EUR für den 1. Platz,
      1.500,- EUR für den 2. Platz,
      1.300,- EUR für den 3. Platz,
         800,- EUR für den 4. bis 6. Platz
      sowie den übrigen am Landesentscheid teilnehmenden Gemeinden in der Haupt- und Sonderklasse je 300,- EUR.

    Die Geldprämien sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Dorfentwicklung / Dorferneuerung in den Siegergemeinden zu verwenden.

    Bundeswettbewerb

    Alle drei Jahre wird der Landeswettbewerb im Bundeswettbewerb fortgesetzt. Die Teilnehmer am Bundesentscheid werden aus den Siegern der Haupt- und Sonderklasse der dem jeweiligen Bundesentscheid vorangegangenen zwei Landeswettbewerbe ausgewählt. Die Ermittlung der Teilnehmer am Bundesentscheid erfolgt im Rahmen des Landesfinales.

    Für Ortsgemeinden oder Gemeindeteile, die eine Goldplakette im Bundesentscheid erhalten haben, ist eine erneute Teilnahme am Bundesentscheid frühestens zum darauf folgenden vierten Bundesentscheid möglich; d.h., die entsprechenden Dörfer müssen für drei Bundesentscheide aussetzen.

    Für Ortsgemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Male mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme am Bundesentscheid frühestens zum darauf folgenden zweiten Bundesentscheid möglich; d.h. die entsprechenden Dörfer müssen für einen Bundesentscheid aussetzen.


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